Einladung zur Präventionsschulung

Um Kinder, Jugendliche und Erwachsene Schutzbefohlene bestmöglich vor sexualisierter Gewalt in Gemeinden, Verbänden, Schulen und anderen kirchlichen Einrichtungen zu schützen, haben die deutschen Bischöfe Maßnahmen zur Prävention beschlossen.
Zum 1. April 2011 wurde daran angelehnt die Präventionsordnung für das Bistum Essen in Kraft gesetzt. Sie regelt verbindliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt.

Als Teil dieser Maßnahmen erfolgt die umfassende und gezielte Schulung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt. Dies geschieht zum einen, um den bestmöglichen Schutz in kirchlichen Einrichtungen sicherstellen und zum anderen, um ein sinnvolles und abgestimmtes Vorgehen zu gewährleisten, wenn Fälle sexualisierter Gewalt bekannt werden. Der Stabsbereich koordiniert und verantwortet diese Schulungen. Sie sind als ein Baustein zu sehen, damit eine grundlegende Sensibilisierung für diese Thematik in der Organisation Kirche verankert wird und bleibt.
Hier erfahren Sie die nächsten Termine, für das Stadtdekanat Gelsenkirchen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Verantwortlichen.